Vollmacht ab 18

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Für den ‚Fall der Fälle‘ können rechtliche Verfügungen helfen, innerhalb der Familie perfekte Vorsorge zu treffen. Etwa nach einem Unfall oder einer Krankheit regeln Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung alle wichtigen Punkte. Wünsche und Vorgaben lassen sich rechtlich verbindlich festlegen.

Ein Unfall oder eine Krankheit können dazu führen, dass ein Mensch auf Dauer oder vorübergehend den eigenen Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe bestreiten kann. Für den Fall, dass aktuelle Entscheidungen getroffen und laufende Rechnungen beglichen werden müssen, helfen Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten. Speziell rechtliche und finanzielle Angelegenheiten lassen sich zuverlässig und ohne großen Aufwand regeln.

Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht sagt die Betreuungsverfügung dem Gericht, welche Person im Fall der Fälle als Betreuer gewünscht ist. Für die Bestimmungen in einer Vorsorgevollmacht wird kein Gericht eingeschaltet.

Wer kann oder sollte Betreuer bzw. Betreuerin sein?

Möglich ist theoretisch jeder. Üblich sind Familienangehörige, Ehepartner oder sonstige Personen aus dem engsten Freundes- und Bekanntenkreis. Wichtig ist, dass es sich um eine absolute Vertrauensperson handelt, da mit der Vollmacht weitreichende Entscheidungen getroffen werden können. Da kann es um die persönlichsten Wünsche und unter Umständen viel Geld gehen.

Wer sollte sich eine Vorsorgevollmacht zulegen?

Für jeden Menschen ab 18 Jahren ist eine Vorsorgevollmacht mindestens so wichtig wie der eigene Ausweis, denn auch junge Leute können einen Unfall haben und ins Koma fallen. Auch wenn es sich nur um eine vorübergehende Regelung handelt, braucht es unter Umständen jemanden, der sich um die laufenden Rechtsgeschäfte kümmert: Der Partner oder die Familie dürfen das nicht automatisch.

Was sollte der Inhalt einer Vorsorgevollmacht sein?

In der Vollmacht können alle Fragen rund ums Geld geklärt, also laufende Zahlungen beglichen oder die Miete bezahlt werden. Der oder die Betreuer könnten auf das Bankkonto zugreifen oder auch Verträge kündigen. Medizinische Fragen, also die Klarstellung, wie eine Person medizinisch behandelt – oder nicht behandelt werden möchte, werden in einer Patientenverfügung festgelegt.

TIPP! Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich verfasst werden. Hilfreich sind professionelle Vordrucke, zum Beispiel vom Bundesministerium der Justiz, die man sich aus dem Internet herunterladen kann. (>Formular Vorsorgevollmacht)

(Weiterlesen >Vollmacht mit Köpfchen >Präzision gefragt)

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