Präzision gefragt

Bravo, gut vorgesorgt: Mehr als jede(r) Vierte in Deutschland hat eine Patientenverfügung. Doch was muss hinein – und welche Formulierungen sind elementar? Rechtsaktuelle Informationen bieten auch die Verbraucherzentralen.

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„Unkonkret ist unwirksam“, urteilte der Bundesgerichtshof Karlsruhe über unpräzise Patientenverfügungen und erklärte damit Millionen von Vereinbarungen in Deutschland für unwirksam. Die pauschale Aussage im Dokument, dass beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen zu unterlassen sind, dürfte damit künftig als Verfügung nicht mehr ausreichen. Zudem verlangt das Urteil vom 6. Juli 2016 (Az. XII ZB 61/16) fortan auch bei Vorsorgevollmachten eine präzise Beschreibung des gewollten Handlungsrahmens. Ebenso wie Patientenverfügungen müssen auch Vollmachten regelmäßig, idealerweise einmal jährlich, überprüft werden.

Mit einer Patientenverfügung lassen sich für den ‚Fall der Fälle‘ klare Vorgaben etwa für ärztliche oder klinische Behandlungen treffen. Als verbindliche Anweisung für die Ärzte und das Krankenhausteam können Behandlungswünsche aller Art sowie gewollte und nicht gewollte ärztliche Maßnahmen im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls genau beschrieben werden – beispielsweise bezogen auf Maschinen und Geräte oder künstliche Ernährung.

TIPPs zur Umsetzung?

Um auf der sicheren Seite zu stehen, werden Patientenverfügungen meistens mit einer Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht (Weiterlesen >Vollmacht mit Köpfchen) kombiniert, in der eine Vertrauensperson als Bevollmächtigter eingesetzt wird.

Rechtsaktuelle Informationen bieten die Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentrale-bayern.de. Online gibt es den Ratgeber Patientenverfügung (20. Auflage 2020) mit praktischen Tipps sowie Textbausteinen und Checklisten zu Vollmachten und Verfügungen sowie weitere Info-Blätter zur Patientenverfügung als Download. Der Ratgeber hilft, sich über persönliche Vorstellungen klar zu werden und erläutert die verschiedenen Instrumente der Vorsorge.

Anhand von Textbausteinen können die gewünschten Maßnahmen festgelegt werden. Dabei ist es wichtig, die Dokumente präzise und rechtssicher auszufüllen. Nur dann können Ärzte die Verfügung im Ernstfall auch anwenden. Der Ratgeber kostet 9,90 Euro zuzüglich 2,50 Euro Versandkostenpauschale, als E-Book 7,99 Euro. Er kann im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter der Telefonnummer 0211/3809 555 bestellt werden. Sicherheitshalber sollte, wer sich vertieft mit dem sehr wichtigen Thema beschäftigen will, über die Mustertexte hinaus rechtlichen Beistand konsultieren. 

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