Mein letzter Wille?

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Frühzeitig an das eigene Testament zu denken hilft, mit Mut und Gelassenheit dem Leben ins Gesicht zu schauen. Schließlich haben die Geschehnisse rund um das Coronavirus auch Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Bedeutung des eigenen Lebens mehr denn je vor Augen geführt. Mit dem Abfassen des ‚letzten Willens‘ können junge Menschen ihren Angehörigen zumindest einen kleinen Teil der Last abnehmen, den Umgang mit dem Nachlass erleichtern und unnötige Streitereien innerhalb der Familie vermeiden.

Der Extremfall: Wenn kein Testament vorliegt, gilt gesetzliche Erbfolge. Doch leider hat das Gesetz oft unerwünschte, ungewollte Folgen, wie die folgenden Beispiele verdeutlichen:

>>Häufig entspricht die Erbsituation nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht den Interessen der Ehe- oder Lebenspartner. Zum Beispiel wissen viele Betroffene nicht, dass bei kinderlosen Ehepaaren die Eltern -und nach deren Tod die Geschwister- miterben, was nicht immer dem Willen der Betroffenen entspricht.

>>Wenn nicht die eigene Familie, sondern beispielsweise Freunde, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Vereine bedacht werden sollen, ist ein Testament unausweichlich.

>>Eine junge Familie mit Eigentum hat kein Testament aufgesetzt. Also greift die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass auch die Kinder entsprechend der gesetzlichen Vorgaben begünstigt werden. Bei minderjährigen Kindern kann das zum Problem werden: Wenn etwa die Kinder einen Teil einer Immobilie erben und ein Elternteil verstirbt. In diesem Fall sind die Kinder von heute auf morgen Teil einer Erbengemeinschaft, die nur noch gemeinsam über die Immobilie entscheiden kann. Dabei kann der verbleibende Elternteil seine minderjährigen Kinder in vielen Fällen nicht automatisch vertreten, woraufhin die Zustimmung eines Familiengerichts notwendig wird. Mit einem Testament lassen sich derartige Konstellationen vermeiden.

TIPP! Wer ein Testament aufsetzen möchte, braucht dafür nicht zwingend einen Notar. Wichtig ist: Das Dokument ist als letzter Wille erkennbar, handschriftlich verfasst und mit Ort und Datum versehen. Zudem muss der Text eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Auch um das Ende des Testaments zu markieren. Die Unterschrift eines ausgedruckten Texts genügt nicht. Anhand des Datums ist schnell ersichtlich, wann es tatsächlich der letzte Wille war. Als besonders sicherer Ort eignet sich die Hinterlegung bei der Bank oder dem Nachlassgericht.

(Weiterlesen >Unter Dach und Fach)

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