Kreativ Wohnen

10_21

Alternativ zur Immobilienrente, die den sofortigen oder späteren Verkauf der Immobilie mit einem Wohnrecht kombiniert, lässt sich das Eigentum an Haus oder Wohnung mit kreativen neuen Ideen für alternative Wohnformen kombinieren.

So lassen sich beispielsweise 2-Familienhäuser oder große Einheiten, bei denen ein Teil des Gebäudes unbewohnt oder überflüssig ist, mit doppeltem Nutzwert vermieten. Helge Kühl, Finanz- und Versicherungsexperte aus Neudorf, rät: „Vermieter im gestandenen Alter können die Überlassung ihrer Räumlichkeiten an konkrete Bedingungen knüpfen. In der Praxis ist es beispielsweise nicht ungewöhnlich, einen neuen ‚Mitbewohner‘ an Arbeiten im oder am Haus oder im Garten zu beteiligen. Ebenfalls denkbar ist, Unterstützung im persönlichen Bereich, Einkäufe und sonstige Erledigungen bis hin zur Pflege daheim vertraglich spezifisch zu vereinbaren.“

Im Gegenzug lässt sich etwa eine verringerte Miete mit konkret definierten Arbeitsleistungen verknüpfen. Kühl ergänzt: „Bei der Suche nach einem Nachmieter können sich Vermieter auch von vornherein auf spezielle Berufsgruppen wie medizinisches Fachpersonal oder auch handwerklich Tätige konzentrieren. Als zusätzliche Sicherheit wäre das Haus intensiv bewohnt und der oder die Eigentümer nicht mehr allein in der Wohnung.“

Rechtsanwalt Oliver Renner aus Stuttgart ergänzt: „Bei der Ausgestaltung der notwendigen Verträge müssen allerdings, ähnlich wie bei der Hausmeistertätigkeit, arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche, mietrechtliche und auch steuerliche Besonderheiten beachtet werden.“

(Weiterlesen >Geteilte Freude >Haus zahlt Miete)

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen