Geteilte Freude

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Die Alternative zur Teilvermietung kann auch der teilweise Verkauf einer Immobilie sein. Hier bleibt der oder die Verkäufer(in) Eigentümer der bewohnten Einheit und profitieren gleichzeitig vom Erlös aus dem Verkauf der zweiten Einheit zugunsten der eigenen Altersvorsorge. Ebenso wie die Teilvermietung lässt sich der Teilverkauf mit konkret definierten Arbeits- bzw. Unterstützungsleistungen und einem entsprechend reduzierten Kaufpreis verknüpfen und vertraglich vereinbaren. In der Praxis ist es beispielsweise nicht ungewöhnlich, neue Eigentümer an Arbeiten im oder am Haus sowie in Form von persönlicher Unterstützung oder Gartenarbeit zu beteiligen.

Rentner und Ruheständlern, die im eigenen Haus wohnen bleiben und den Kosten- und Erhaltungsaufwand sowie die körperlichen Belastungen rund um die Immobilie vollständig abgeben möchten, bleibt allemal der Verkauf unter Wahrung aller Wohnrechte. Dr. Martin Klingsporn, Volkswirt und Finanzjournalist in Frankfurt am Main, rät: Der einfache Verkauf der eigenen Immobilie gegen einen Betrag X ist nicht ungewöhnlich, wenn der Erlös anschließend in das Alterseinkommen des Verkäufers fließt. Spannend wird die ‚Immobilienrente‘ im Vergleich zum normalen Immobiliengeschäft: Hier gilt es, eine laufende Zahlung als ‚Rente‘ mit der weiteren Nutzung des Objekts durch den Verkäufer und dem Tausch des Immobilieneigentums zu kombinieren.“

Die Vorteile des Komplettverkaufs liegen auf der Hand: Die Verkäufer müssen sich nicht mehr um die Instandhaltung kümmern, behalten ihr zu Hause und haben obendrein das Vermögen aus dem Verkauf zur freien Verfügung. Im Gegenzug wird eine fest vereinbarte Miete gezahlt. Gleichzeitig bekommen die ehemaligen Eigentümer ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch im Grundbuch gesichert und das ordentliche Kündigungsrecht wird ausgeschlossen.

„Allerdings können zahlreiche Risiken und Probleme entstehen, die es bei normalen Immobiliengeschäften nicht gibt“, ergänzt Klingsporn, „Bei der Leibrente mit Wohnrecht beispielsweise geht das Eigentum an Haus oder Wohnung sofort an den Käufer über. Für den Verkäufer ist daher die Absicherung der im Gegenzug gewährten Rechte elementar.“

**Achtung: Der ‚Tausch‘ der Immobilie gegen eine Kombination aus Rente und Wohnrecht bringt Aufwand mit sich, den sich Anbieter über Prämien und Leistungen vergüten lassen. Verkäufer können also nicht erwarten, dass die Rente aus dem Objekt gleich dem Nettowert des Objekts entspricht.

Rechtsanwalt Oliver Renner aus Stuttgart ergänzt: „Bei der Ausgestaltung der notwendigen Verträge für Arbeits- und Unterstützungsleistungen müssen allerdings, ähnlich wie bei der Hausmeistertätigkeit, arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche, mietrechtliche und auch steuerliche Besonderheiten beachtet werden.“

(Weiterlesen >Kreativ Wohnen >Haus zahlt Miete)


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