Zulage prüfen

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Um die staatliche Zulage voll ausschöpfen zu können und kein Geld zu verschenken, müssen Riester-Sparer bis spätestens Ende des Jahres den Mindestbeitrag auf ihren Vertrag einzahlen. Dieser Beitrag errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen des Vorjahres, in diesem Jahr also dem Einkommen aus 2022. Mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Zulagen müssen überwiesen oder vom Konto abgebucht werden. Ebenfalls Zulagen kassieren können freiberuflich Tätige oder Selbständige, die in die Rentenkasse einzahlen.

Die Zulagen im Überblick: Die Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro jährlich. Die Kinderzulage für ab 2008 geborene Kinder beträgt 300 Euro, für bis 2007 geborene Kinder liegt sie bei 185 Euro. Berufsstarter unter 25 Jahren profitieren bei Abschluss eines Riester-Vertrags von einem einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.

Unter der Telefonnummer 03381/21 62 324 sind die Mitarbeiter der Servicehotline der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zu erreichen. Ausführliche Informationen rund um die Riester-Förderung gibt es auch auf der Riester-Informationsseite der Deutschen Rentenversicherung Bund.

TIPP! Die meisten Vertrags-Anbieter geben ebenfalls gern Auskunft über die bisher eingezahlten Beträge oder helfen bei der Berechnung. Meistens gibt es zudem die Möglichkeit, den Beitrag vom Konto abbuchen zu lassen.

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