Riester Endspurt

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Einen bestehenden Riester-Vertrag nicht aufzulösen, sondern ‚ruhen‘ zu lassen, kann unter kostengesichtspunkten sinnvoll sein. Wer also statt Kündigung den Vertrag vorerst beitragsfrei stellt, kann alle bis dahin gezahlten und künftige Zulagen und Steuervorteile behalten – die Zulagen verbleiben auf dem Riester-Konto. Eine Beitragsfreistellung funktioniert recht unkompliziert über einen Antrag beim Anbieter und gilt unbefristet. Das heißt, bis zur Fälligkeit muss der Sparer keine Beiträge mehr zahlen. Gleichzeitig ist es jederzeit möglich, den Vertrag wieder zu reanimieren. In beiden Fällen genügt meist ein formloses Schreiben mit Vertragsnummer und Unterschrift.

Nachzahlen lohnt

Unabhängig von der Beitragsfreistellung können sich Sparer in jedem Jahr neu überlegen, die jährliche Riester-Zulage zu sichern. Dafür ist es notwendig, spätestens bis zum Jahresende den erforderlichen Mindesteigenbeitrag in den Vertrag einzuzahlen. Dieser berechnet sich aus dem Bruttoeinkommen des Vorjahres, in diesem Jahr also von 2021. Mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Zulagen müssen überwiesen oder vom Konto abgebucht werden. Ebenfalls Zulagen kassieren können freiberuflich Tätige oder Selbständige, die in die Rentenkasse einzahlen.
Die staatlichen Zuschüsse sind nicht übel: Die staatliche Zulage der Riester Rente liegt derzeit (Stand 12 / 2022) bei 154 Euro pro Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhält der Riester Sparer sogar 185 Euro jährlich. Wurde das Kind 2009 und später geboren, bekommen die Eltern 300 Euro pro Jahr zu ihrem Riester Vertrag. Dagegen die laufenden Kosten: Auf das Gesamtguthaben der Riester-Verträge berechnen die Anbieter bis etwa ein Prozent Verwaltungsgebühr pro Jahr.

Kündigen oft nachteilig

Für private Sparer, die einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, ist es oft nachteilig, Police oder Sparvertrag einfach zu kündigen. Etwa aus finanziellen Gründen, weil beispielsweise ein Teil das Einkommen im Zuge der allgemeinen Wirtschaftskrise weggefallen ist und der monatliche Beitrag nicht mehr zu stemmen ist. Im Falle der Kündigung müssen nämlich sämtliche erhaltenen staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden, inklusive der eingerechneten Zinsen.
Je nach Vertragslaufzeit besteht unter Umständen sogar die Gefahr, dass der Konto- bzw. Vertragsinhaber weniger an Guthaben erhält, als er an Beiträgen eingezahlt hat. Der Grund: Gerade zu Vertragsbeginn werden von den Banken und Versicherungen meist hohe Verwaltungsgebühren und andere Vertragskosten fällig.

TIPP! Anruf genügt! Die meisten Anbieter geben gern Auskunft über die bisher eingezahlten Beträge oder helfen bei der Berechnung. Meistens gibt es zudem die Möglichkeit, den Beitrag vom Konto abbuchen zu lassen. Nachwuchs-Verträge werden übrigens gesondert gesponsert: Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhält einen einmaligen Berufseinsteigerbonus über 200 Euro vom Staat.

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