Die Rente – Fakten und Irrtümer

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Im eigenen Verbraucherportal ‚IhreVorsorge‘ klärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg über weit verbreitete Irrtümer auf.

„Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig“
Falsch! Die Rentenhöhe berechnet sich gleichmäßig aus allen bis zum Rentenbeginn zurückliegenden Zeiten. Dabei werden die letzten Jahre genauso behandelt wie die anderen Beitragsjahre auch.

„Rente bekomme ich erst, wenn ich 15 Jahre eingezahlt habe“
Falsch! Seit 1984 ist eine Mindestversicherungszeit von nur fünf Jahren für eine Regelaltersrente erforderlich. Hierauf werden neben Beitragszeiten, zu denen auch Kindererziehungszeiten zählen, auch Ersatzzeiten und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, einem Rentensplitting und anteilig aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung (Mini-Job) angerechnet.

„Ehemänner haben keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente“
Falsch! Seit der Reform des Hinterbliebenenrechts im Jahr 1986 sind Frauen und Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. Wie hoch etwa die Witwerrente ausfällt, hängt von dem Heiratsdatum, dem Alter des Hinterbliebenen sowie von dessen eigenem Einkommen ab. Insbesondere die Anrechnung des eigenen Einkommens führt jedoch in vielen Fällen dazu, dass es zu keiner Rentenzahlung kommt.

„Wenn ich 45 Jahre eingezahlt habe, kann ich sofort abschlagsfrei in Rente gehen“
Fast richtig! Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann nicht sofort ohne Abzüge in Rente gehen. Ausschlaggebend für den Rentenbeginn ohne Abschläge ist das Geburtsjahr des Versicherten, denn die Altersrente für langjährig Versicherte steigt stufenweise von 63 Jahre auf 65 Jahre an.

„Alle müssen jetzt bis 67 Jahre arbeiten“
Falsch! Erst Geburtsjahrgang ab 1964 und jünger müssen grundsätzlich bis 67 Jahre arbeiten. Bei den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 wird die Regelaltersgrenze stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Neben der regulären Rente gibt es aber noch andere Altersrenten, die vorzeitig mit entsprechenden Abschlägen beantragt werden können.

„Die Abschläge für eine vorzeitige Altersrente enden, wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe“
Falsch! Abschläge für eine Rente, die vor der Regelaltersgrenze bezogen wird, gelten ein Leben lang – auch bei der anschließenden Hinterbliebenenrente. Dies gilt auch für die Abschläge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

„Die Rente kommt automatisch“
Falsch! Alle Leistungen aus der Rentenversicherung, bis auf den Grundrentenzuschlag, müssen beantragt werden. Wichtig: Rentenanträge sollten drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden.

„Der Versorgungsausgleich ist endgültig“
Korrekt! Seit dem 1. Juli 1977 gibt es den Versorgungsausgleich nach einer Scheidung. Tatsächlich ist dieser endgültig. Es gibt jedoch mehrere „Hintertürchen“, mit denen der Versorgungsausgleich überprüft oder ausgesetzt werden kann. Eine Möglichkeit für eine Aussetzung der Rentenminderung wegen eines Versorgungsausgleichs besteht, wenn der begünstigte Ex-Ehegatte verstorben ist und noch keine oder nur sehr geringe Leistungen aus der Rentenkasse erhalten hat.

„Eine Reha führt zur Kürzung der späteren Rente“
Falsch! Eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme (Reha) mindert die spätere Rente nicht. Im Gegenteil: Während einer Reha werden normalerweise Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet, die den späteren Rentenanspruch erhöhen. Darüber hinaus führt eine erfolgreiche Reha häufig zu einer längeren Erwerbstätigkeit und damit auch zu einer höheren Rente.

„Azubis sind erst nach fünf Jahren Beitragszeiten in der Rentenversicherung gegen Erwerbsminderung abgesichert“
Falsch! Nach der Schule sieht der Gesetzgeber Sonderregelungen für Auszubildende vor, die nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag gegen das Risiko der Erwerbsminderung abgesichert sind. Bei allen anderen Gründen ist das Risiko der vollen Erwerbsminderung ab dem zweiten Beitragsjahr abgedeckt.

„Selbständige können keine volle Erwerbsminderungsrente erhalten“
Falsch! Einen Ausschluss für Selbständige gab es bis zum 31. Dezember 2000. Seit dem haben Selbstständige Zugang zur vollen Erwerbsminderungsrente und werden bei der Anspruchsprüfung den Arbeitnehmern gleichgestellt. Zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ist allerdings notwendig, dass Unternehmer und Freiberufler entsprechende Rentenbeiträge eingezahlt haben.

„Die neue Grundrente muss beantragt werden“
Falsch! Ob ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch. Rentnerinnen und Rentner müssen also nichts unternehmen. Der Grundrentenzuschlag wird für alle Rentenarten gezahlt, also für Altersrenten, Renten an Hinterbliebene wie Witwen- und Waisenrenten sowie Erziehungsrenten und Erwerbsminderungsrenten.

(Quelle: www.IhreVorsorge.de)

Dort gibt es kostenlose, neutrale Beratung:

Anrufen, klicken oder anklopfen? Es gibt viele Wege zum Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung. Eine Möglichkeit ist die persönliche Beratung in einer Beratungsstelle.
Die Beratungsstellensuche auf deutsche-rentenversicherung.de nennt im Internet die Ansprechpartner in der Nähe. Einfach die eigene Postleitzahl eingeben, den gewünschten Umkreis wählen und auf „Suche starten“ klicken. Die Ergebnisse zeigen:

Persönliche Beratungsstellen: In den Auskunfts- und Beratungsstellen gibt es kostenlos Antworten zu allen Fragen rund um die Rente.

Versichertenberater und Versichertenälteste: Die Versichertenberater und Versichertenältesten der Rentenversicherung beantworten Fragen rund um die Renten und nehmen Anträge auf.

Reha-Beratungsdienst und Ansprechstellen: Die Reha-Beratungsdienste der Deutschen Rentenversicherung sind Ansprechpartner in allen Fragen der Rehabilitation. Dabei liegt der Schwerpunkt im Bereich der beruflichen Reha. Wer nach einem Unfall oder einer Krankheit in einer spezialisieren Klinik wieder fit fürs Berufsleben werden möchte oder aus gesundheitlichen Gründen einen anderen Beruf erlernen muss, wird hier fachlich beraten.

Internet: Alle Auskünfte gibt es auch online: Im Expertenforum auf ihre-vorsorge.de beantworten erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung die Fragen der User.

Anruf genügt? Wer lieber zum Telefonhörer greift, kontaktiert das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung. Die Nummer lautet: 0800 1000 4800.

***FRAGEN? WÜNSCHE? IDEEN? ANREGUNGEN? KRITIK? Zu Vorsorge- oder Finanzthemen? Auf geht’s! Die Redaktion und die Experten freuen sich über Feedback und stehen darüber hinaus ganz unverbindlich mit Rat & Tat zur Seite!

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