Geld vom Arbeitgeber verschenken und zusätzlich auf staatliche Zulagen verzichten muss nicht sein: Vermögenswirksame Leistungen zahlt in Deutschland fast jeder Chef. Nächster Vorteil: Kleine Beträge summieren sich bekanntlich lukrativ – auch rückwirkend. Azubis kümmern sich vor dem Ausbildungsstart, Angestellte sollten ihre Ansprüche überprüfen.
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Nur etwa 13 von mehr als 20 Millionen Beschäftigten nutzen ihren Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber. Das ist erstaunlich, denn immerhin bis zu 40 Euro monatlich können Arbeitnehmer und Auszubildende zusätzlich von ihrem Chef als ‚VL‘ gezahlt bekommen. Die Höhe der Zuwendung ist bei den meisten im Tarifvertrag oder aber im Arbeitsvertrag geregelt. Ganz ‚nebenbei‘ lässt sich also ein kleines Finanzpolster aufbauen.
So funktioniert’s
Je nach Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag können Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für einen vermögenswirksamen Sparvertrag unterschiedliche Zulagen kassieren, für die sie jedoch zusammen mit dem Einkommen Abgaben zahlen müssen. Als Vertrag akzeptiert werden Sparverträge, Fondssparverträge und Bausparverträge. Gezahlt wird sechs Jahre, ein weiteres Jahr ruht der Vertrag. Nach sieben Jahren können Arbeitnehmer dann frei entscheiden, wie sie über ihr Geld verfügen wollen.
Die Arbeitgeberzulage beträgt normalerweise zwischen 7 und 40 Euro, die Sparrate wird zusammen mit dem Gehalt direkt vom Arbeitgeber auf den VL-Vertrag überwiesen. Kleines Rechenexempel: Allein der Arbeitgeberanteil von 40 Euro summiert sich nach sechs Jahren auf immerhin 2880 Euro zuzüglich Zinsen und Zulagen.
Zubrot vom Staat
Denn unter bestimmten Voraussetzungen gibt es darüber hinaus Zulagen vom Staat, wobei die Förderung an Einkommensgrenzen gebunden ist. So gibt es beispielsweise 43 Euro pro Jahr für die Tilgung eines Baukredits oder für den Bausparvertrag. Bis zu 80 Euro pro Jahr bekommen Sparer, die ihre VL-Beiträge in einen Aktienfondssparplan investieren.
Nicht verboten ist, alle drei staatlichen Zulagen gleichzeitig zu vereinnahmen. Dafür sind aber Einzahlungen in die jeweils bezuschussten Verträge nötig. Allein die VL-Gelder des Arbeitgebers reichen für den Erhalt der voll Höhe der Zulagen nicht aus. Erforderlich sind jährliche Sparleistungen von 400 Euro in Aktienfonds, 470 und 700 Euro in einen Bausparvertrag. So können z.B. Ledige bis zu 167 Euro jährlich kassieren:
Arbeitnehmersparzulage beim Fondssparen | Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen | Wohnungsbauprämie beim Bausparen |
20 % auf die eingezahlten VL | 9 % auf die eingezahlten VL | 10 % auf eigene eingezahlten Beiträge |
Gefördert werden max. 400€ bei Ledigen | Gefördert werden max. 470€ bei Ledigen | Gefördert werden max. 700€ bei Ledigen |
Somit beträgt die max. staatliche Zulage 80€ | Somit beträgt die max. staatliche Zulage 43€ | Somit beträgt die max. staatliche Zulage 70€ |
Einkommensgrenze: Zu versteuerndes Einkommen: 20.000 € (Ledige) | Einkommensgrenze: Zu versteuerndes Einkommen: 17.900 € (Ledige) | Einkommensgrenze: Zu versteuerndes Einkommen: 35.000 € (Ledige) |
Quelle: Sparkasse Dachau
TIPP! Vermögenswirksame Leistungen können auch rückwirkend eingezahlt werden: Maximal für die Monate bis zum Beginn des Jahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde, können Sparer die Monatsbeiträge selber aufbringen und die staatliche Förderung kassieren. Darüber hinaus können Arbeitnehmer auch Vermögenswirksame Leistungen beantragen, wenn sie schon eine Weile im Unternehmen tätig sind. Der betriebliche Anspruch verfällt nicht.
(Weiterlesen >Zulagen kassieren Teil 2 >Zulagen kassieren Teil 3)