Generationen helfen

Der optimal Handgriff für jedes Alter: Folgende Vollmachten und Verfügungen definieren alle notwendigen Regelungen für den Alltag und die Bevollmächtigen. Die 5 wichtigsten Verfügungen mit Beispielen für alle Lebenslagen.

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Der Student aus München will seine medizinische Versorgung im Notfall selbst bestimmen und konkrete Vorgaben für die ärztliche oder klinische Behandlung fixieren.

Hier hilft eine *Patientenverfügung.

Wichtigster Punkt: Für klare Entscheidungen dürfen Personen nicht gleichrangig bevollmächtigt werden.

Der Angestellte aus Nürnberg möchte seine rechtliche, medizinische und finanzielle Vertretung regeln.

Hier hilft eine *Vorsorgevollmacht 

Wichtigster Punkt: Soll über Immobilieneigentum verfügt werden, muss die Unterschrift durch das Betreuungsgericht beglaubigt werden. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig.

Die freiberufliche Künstlerin aus Würzburg möchte vermeiden, das sie im Notfall ein ‚Fall‘ für einen gerichtlich bestellten Betreuer wird.

Hier hilft eine *Betreuungsverfügung. 

Wichtigster Punkt: Eine einfache Verfügung ermöglicht eine Person für die eigene Betreuung zu benennen. Eine Betreuungsverfügung sollte immer mit einer Vorsorgevollmacht verbunden sein.

Der Unternehmer aus Augsburg braucht eine umfassende Vertretung für seinen Handwerksbetrieb und möchte gewährleisten, dass sein Betrieb allen Verpflichtungen nachkommt.

Hier hilft eine *Unternehmervollmacht. 

Wichtigster Punkt: Für eine vollumfängliche Weiterführung des eigenen Betriebes müssen Unternehmer vor allem die fachliche Eignung prüfen. Es gilt grundlegend festzulegen, was mit der Firma passieren soll, wenn die eigene Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist.

Die Familie aus Ingolstadt benötigt Personen- und Vermögenssorge für die minderjährige Tochter.

Hier hilft eine *Sorgerechtsverfügung. 

Wichtigster Punkt: Die Eltern müssen einen Vormund als Erstbevollmächtigter oder Ersatzbevollmächtigter bestimmen. Das Betreuungsgericht bestimmt dann einen Bevollmächtigten als Vormund bis zur Volljährigkeit. Die Sorgerechtsverfügung muss handschriftlich verfasst sein.

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